Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen


Alle paar Jahre steht eine der größten und für die Schüler spannendsten Schulveranstaltungen statt, eine Klassenfahrt ist geplant. In der Regel freuen sich Schüler und Eltern gleichermaßen auf die aufregenden Tage, die die Kinder miteinander verbringen werden, wobei sich bei vielen Eltern aber auch schnell die Frage stellt, was passiert, wenn das Kind aus Krankheitsbedingten Gründen nicht an der Fahrt teilnehmen kann.

Da viele Jugendherbergen und darauf spezialisierte Hotels einen Festpreis für alle Schüler, meist inklusive Verpflegung verlangen, erhalten die Eltern das Geld, dass sie im Voraus für die Klassenfahrt entrichtet haben, nicht vom Reiseveranstalter oder der Jugendherberge zurück. Wer aber trotzdem nicht das Risiko eingehen möchte, teilweise mehrere hundert Euro für einen Aufenthalt zu zahlen, an dem das eigene Kind nicht teilnehmen kann, der sollte sich bereits möglichst früh für eine Reiserücktrittsversicherung stark machen, die im zu entrichtenden Reisepreise später bei allen Schülern enthalten ist und so für die gesamte Schulklasse abgeschlossen werden kann.

Die Reiserücktrittsversicherung sorgt nämlich für eine finanzielle Absicherung, wenn Kinder die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können, wobei die Beweggründe der Versicherung vor Auszahlung des Reisepreises meist genannt werden müssen.  Wenn das eigene Kind also am Morgen vor dem Beginn der Klassenfahrt mit starken Kopfschmerzen, Fieber oder anderen Krankheiten aufwacht, müssen sich die Eltern keinerlei Gedanken um das “umsonst” gezahlte Geld für die Klassenfahrt machen, da sie dieses meist wenige Tage nach Benachrichtigung der Versicherung oder des Reiseveranstalters erhalten können. In der Regel schließt dabei der jeweilige Klassenlehrer die Versicherung beim Reiseveranstalter oder einem externen Anbieter für die ganze Klasse ab.

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